AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Fauna Tours GmbH   (gilt als Basis zu allen Reiseangebote der Fauna Tours GmbH.)

1 Abschluss des Reisevertrages
1.1 Die Anmeldung muss auf dem dafür vorgesehenen Formblatt vorgenommen werden. Für jeden Reiseteilnehmer ist ein eigenes
      Anmeldeformblatt einzureichen. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde die Reisebedingungen an.

1.2 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter Fauna Tours GmbH. (FT) zustande, die in Form einer schriftlichen
      Anmeldebestätigung erklärt wird. Sollte der schriftliche Bescheid im Ausnahmefall eine Abweichung vom Inhalt der Anmeldung
      enthalten, so wird die Anmeldung verbindlich, wenn der Kunde nicht innerhalb von 8 Tagen von der ihm zustehenden 
      Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch gemacht hat.

1.3 Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten einverstanden.

2 Bezahlung
Mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch Fauna Tours GmbH. ist die Buchung für den Kunden und für Fauna Tours GmbH. verbindlich. Auf die dem Kunden gleichzeitig zugehende Rechnung ist innerhalb von 8 Tagen eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises, jedoch nicht mehr als 500,- CHF zu leisten. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Die Reiseunterlagen werden erst nach vollständiger Bezahlung ausgehändigt.

3 Leistungen
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Reisebeschreibung sowie aus der Reisebestätigung.

4 Versicherungen
Versicherungen sind im Reisepreis nicht enthalten. FAUNA TOURS rät zum Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung und zur Überprüfung des bestehenden Versicherungsschutzes hinsichtlich Reisegepäck, Kranken- und Haftpflichtversicherung.

5 Leistungs-, Preisänderungen

5.1 Die veröffentlichten Preise entsprechen dem bei Drucklegung bekannten Stand. Bei einer Preiserhöhung ist der Kunde berechtigt,
      vom Vertrag zurückzutreten.

5.2 Flugplanänderungen, Änderungen des Reiseprogramms oder Wechsel des Transportmittels muss sich FAUNA TOURS  vorbehalten,
      soweit dies aus technischen Gründen, infolge unvorhersehbarer Umstände oder im Interesse eines reibungslosen Reiseablaufs
      erforderlich und dem Reiseteilnehmer zumutbar ist.

6 Rücktritt durch den Kunden

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Massgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei 
      FAUNA TOURS. Diese Rücktrittserklärung muß schriftlich erfolgen.

6.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, ohne vom Reisevertrag zurückgetreten zu sein, so kann
      FAUNA TOURS angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für die Aufwendungen verlangen:

      bis  45 Tage vor Reisebeginn: 175,- CHF
      44. - 31. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
      30. - 16. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises
      15. - 08. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises
      ab   07. Tag vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises

6.3 Bis Reiseantritt kann der Kunde sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten vertreten lassen. Entstehende Kosten
      gehen zu Lasten des Kunden. FAUNA TOURS kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen
      Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
      Wird auf Wunsch des Kunden eine Umbuchung vorgenommen und kann der Platz weiterverkauft werden, wird lediglich eine
      Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,- CHF fällig.

7 Nicht in Anspruch genommenen Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen aus welchen Gründen auch immer nicht in Anspruch, wird sich FAUNA TOURS um Erstattung bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen entgegenstehen.

8 Rücktritt und Kündigung durch FAUNA TOURS
FAUNA TOURS kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten:

8.1 Bis 4 Wochen vor Reisebeginn bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl. Die Rücktrittserklärung ist dem Kunden unverzüglich
      mitzuteilen, der bis dahin bezahlte Reisepreis in voller Höhe zu erstatten.

8.2 Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder
     wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist.

8.3 Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde den Reisepreis nicht gemäss den Vereinbarungen bezahlt.

9 Vertragsaufhebung wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Durchführung infolge aussergewöhnlicher Umstände, die FAUNA TOURS nicht zu vertreten hat (z.B. Krieg, Unruhen, Epidemien o.ä.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Reisende als auch FAUNA TOURS vom Reisevertrag zurücktreten. Für bereits erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen steht FAUNA TOURS eine wertentsprechende Entschädigung zu. Mehrkosten für eine eventuelle Rückbeförderung trägt FAUNA TOURS zur Hälfte. Sonstige Mehrkosten sind vom Teilnehmer zu übernehmen. Darüber hinausgehende, gegenseitige Ansprüche sind ausgeschlossen. Selbstverständlich erstattet FAUNA TOURS den Reisepreis abzüglich einer Bearbeitungsgebühr, wenn FAUNA TOURS die Verträge mit den Leistungsträgern stornieren kann.

10 Haftung durch FAUNA TOURS

10.1 FAUNA TOURS haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentl. Kaufmanns für:
        - die gewissenhafte Reisevorbereitung
        - die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
        - die Richtigkeit der Reisebeschreibung
        - die ordnungsgemässe Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen

10.2 Die von FAUNA TOURS durchgeführten Reisen führen überwiegend in touristisch abgelegene Gebiete und sind daher mit
        besonderen Risiken verbunden, zum Beispiel Strassenverhältnisse, Verkehrsmittel, medizinische Versorgung, Wetter, Da diese 
        Reisen zum Teil einen gewissen Expeditionscharakter haben, übernimmt FAUNA TOURS für die daraus entstehenden Risiken
        keine Haftung. Der Kunde beteiligt sich an den Reisen auf eigene Gefahr.

10.3 Für die mit Fluggesellschaften durchgeführten Reisen erhält der Kunde einen Flugschein. FAUNA TOURS ist keine
        Fluggesellschaft. Nicht FAUNA TOURS, sondern die befördernde Fluggesellschaft haftet für die Erfüllung der Beförderungsleistung.
        FAUNA TOURS haftet nicht für Verspätungen, Ausfälle, Unfälle oder daraus resultierende Folgen sowie für beim Transport
        entstandenen Personen- oder Gepäckschaden.

11 Insolvenzversicherung
FAUNA TOURS schliesst für jeden Reisenden eine Versicherung ab, die im Falle des Konkurses des Reiseveranstalters FAUNA TOURS für die zu erbringenden Leistungen einsteht.

12 Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun oder zu unterlassen, um zu einer Behebung der Störung beizutragen.

13 Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung

13.1 Der Reisende ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung mitzuteilen. Diese ist beauftragt für
        Abhilfe zu sorgen, falls dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf
        Minderung nicht ein.

13.2 Ansprüche wegen nicht vertragsgemässer Leistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener   
        Beendung der Reise geltend zu machen.

13.3 Ansprüche des Reisenden verjähren nach 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach
        enden sollte.

14 Paß, Visa, Zoll, Gesundheitsvorschriften

14.1 Sofern es FAUNA TOURS möglich ist, werden wir den Kunden über wichtige Änderungen der in der Reisebeschreibung
        wiedergegebenen, allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren. Eine Gewähr für die erteilten Informationen
        übernehmen wir nicht. FAUNA TOURS haftet auch nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die
         jeweilige diplomatische Vertretung.

14.2 Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle
        Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach
        der Buchung geändert werden sollten.

15 Sonderkosten
Alle Sonderkosten, die als Folge von oder in Zusammenhang mit Änderungen des vorgesehenen Reiseverlaufs aus in der Person des Kunden liegenden Gründen während der Reise entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Zu diesen Sonderkosten gehören zum Beispiel Aufwendungen, die aus dem verspäteten Eintreffen des Kunden zum Abflug oder zur Tour entstehen oder Kosten für eine vorzeitige Rückkehr von einer Tour als Folge von Unpässlichkeit, Krankheit oder Unfall. Tritt FAUNA TOURS um einem akuten Notfall zu begegnen, in Vorlage, so sind die verauslagten Beträge nach Abschluss der Reise sofort vom Reisenden zu erstatten.

16 Gerichtsstand, Sonstiges

16.1 Sollten die Reisedokumente nicht mindestens 8 Tage vor Reiseantritt beim Reisenden eingetroffen sein, so hat dieser FAUNA
        TOURS unverzüglich zu informieren..

16.2 FAUNA TOURS kann nur an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagt werden.

16.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Mit
        umseitiger Unterschrift erklärt sich der Reisende mit den Reisebedingungen einverstanden.