Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fauna Tours GmbH (gilt als Basis zu allen Reiseangebote
der Fauna Tours GmbH.)
1 Abschluss des Reisevertrages
1.1 Die Anmeldung muss auf dem dafür vorgesehenen
Formblatt vorgenommen werden. Für jeden Reiseteilnehmer
ist ein eigenes
Anmeldeformblatt einzureichen.
Mit der Anmeldung erkennt der Kunde die Reisebedingungen
an.
1.2 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter
Fauna Tours GmbH. (FT) zustande, die in Form einer
schriftlichen
Anmeldebestätigung
erklärt wird. Sollte der schriftliche Bescheid im
Ausnahmefall eine Abweichung vom Inhalt der Anmeldung
enthalten, so wird
die Anmeldung verbindlich, wenn der Kunde nicht innerhalb
von 8 Tagen von der ihm zustehenden
Rücktrittsmöglichkeit
Gebrauch gemacht hat.
1.3 Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung seiner
Daten einverstanden.
2 Bezahlung
Mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung
durch Fauna Tours GmbH. ist die Buchung für den Kunden
und für Fauna Tours GmbH. verbindlich. Auf die dem
Kunden gleichzeitig zugehende Rechnung ist innerhalb
von 8 Tagen eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises,
jedoch nicht mehr als 500,- CHF zu leisten. Die Restzahlung
ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Die
Reiseunterlagen werden erst nach vollständiger Bezahlung
ausgehändigt.
3 Leistungen
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Reisebeschreibung
sowie aus der Reisebestätigung.
4 Versicherungen
Versicherungen sind im Reisepreis nicht enthalten.
FAUNA TOURS rät zum Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung
und zur Überprüfung des bestehenden Versicherungsschutzes
hinsichtlich Reisegepäck, Kranken- und Haftpflichtversicherung.
5 Leistungs-, Preisänderungen
5.1 Die veröffentlichten Preise entsprechen dem bei
Drucklegung bekannten Stand. Bei einer Preiserhöhung
ist der Kunde berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten.
5.2 Flugplanänderungen, Änderungen des Reiseprogramms
oder Wechsel des Transportmittels muss sich FAUNA
TOURS vorbehalten,
soweit dies aus technischen
Gründen, infolge unvorhersehbarer Umstände oder im
Interesse eines reibungslosen Reiseablaufs
erforderlich und dem
Reiseteilnehmer zumutbar ist.
6 Rücktritt durch den Kunden
6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag
zurücktreten. Massgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung
bei
FAUNA TOURS. Diese
Rücktrittserklärung muß schriftlich erfolgen.
6.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt
er die Reise nicht an, ohne vom Reisevertrag zurückgetreten
zu sein, so kann
FAUNA TOURS angemessenen
Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für
die Aufwendungen verlangen:
bis 45 Tage
vor Reisebeginn: 175,- CHF
44. - 31. Tag vor Reisebeginn
20 % des Reisepreises
30. - 16. Tag vor Reisebeginn
40 % des Reisepreises
15. - 08. Tag vor Reisebeginn
60 % des Reisepreises
ab 07.
Tag vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises
6.3 Bis Reiseantritt kann der Kunde sich bei der
Durchführung der Reise durch einen Dritten vertreten
lassen. Entstehende Kosten
gehen zu Lasten des
Kunden. FAUNA TOURS kann der Teilnahme des Dritten
widersprechen, wenn dieser den besonderen
Reiseerfordernissen
nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften
oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Wird auf Wunsch des
Kunden eine Umbuchung vorgenommen und kann der Platz
weiterverkauft werden, wird lediglich eine
Bearbeitungsgebühr
in Höhe von 100,- CHF fällig.
7 Nicht in Anspruch genommenen Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen
aus welchen Gründen auch immer nicht in Anspruch,
wird sich FAUNA TOURS um Erstattung bemühen. Diese
Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche
Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung gesetzlichen
oder behördlichen Bestimmungen entgegenstehen.
8 Rücktritt und Kündigung durch FAUNA TOURS
FAUNA TOURS kann in folgenden Fällen vor Antritt der
Reise vom Reisevertrag zurücktreten:
8.1 Bis 4 Wochen vor Reisebeginn bei Nichterreichen
der Mindestteilnehmerzahl. Die Rücktrittserklärung
ist dem Kunden unverzüglich
mitzuteilen, der bis
dahin bezahlte Reisepreis in voller Höhe zu erstatten.
8.2 Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende
die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung
nachhaltig stört oder
wenn er sich in solchem Maße
vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung
des Vertrags gerechtfertigt ist.
8.3 Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde den
Reisepreis nicht gemäss den Vereinbarungen bezahlt.
9 Vertragsaufhebung wegen außergewöhnlicher
Umstände
Wird die Durchführung infolge aussergewöhnlicher
Umstände, die FAUNA TOURS nicht zu vertreten hat (z.B.
Krieg, Unruhen, Epidemien o.ä.) erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der
Reisende als auch FAUNA TOURS vom Reisevertrag zurücktreten.
Für bereits erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen
steht FAUNA TOURS eine wertentsprechende Entschädigung
zu. Mehrkosten für eine eventuelle Rückbeförderung
trägt FAUNA TOURS zur Hälfte. Sonstige Mehrkosten
sind vom Teilnehmer zu übernehmen. Darüber hinausgehende,
gegenseitige Ansprüche sind ausgeschlossen. Selbstverständlich
erstattet FAUNA TOURS den Reisepreis abzüglich einer
Bearbeitungsgebühr, wenn FAUNA TOURS die Verträge
mit den Leistungsträgern stornieren kann.
10 Haftung durch FAUNA TOURS
10.1 FAUNA TOURS haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht
eines ordentl. Kaufmanns für:
- die gewissenhafte
Reisevorbereitung
- die sorgfältige
Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
- die Richtigkeit
der Reisebeschreibung
- die ordnungsgemässe
Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen
10.2 Die von FAUNA TOURS durchgeführten Reisen führen
überwiegend in touristisch abgelegene Gebiete und
sind daher mit
besonderen
Risiken verbunden, zum Beispiel Strassenverhältnisse,
Verkehrsmittel, medizinische Versorgung, Wetter, Da
diese
Reisen
zum Teil einen gewissen Expeditionscharakter haben,
übernimmt FAUNA TOURS für die daraus entstehenden
Risiken
keine Haftung.
Der Kunde beteiligt sich an den Reisen auf eigene
Gefahr.
10.3 Für die mit Fluggesellschaften durchgeführten
Reisen erhält der Kunde einen Flugschein. FAUNA TOURS
ist keine
Fluggesellschaft.
Nicht FAUNA TOURS, sondern die befördernde Fluggesellschaft
haftet für die Erfüllung der Beförderungsleistung.
FAUNA TOURS
haftet nicht für Verspätungen, Ausfälle, Unfälle oder
daraus resultierende Folgen sowie für beim Transport
entstandenen
Personen- oder Gepäckschaden.
11 Insolvenzversicherung
FAUNA TOURS schliesst für jeden Reisenden eine Versicherung
ab, die im Falle des Konkurses des Reiseveranstalters
FAUNA TOURS für die zu erbringenden Leistungen einsteht.
12 Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell
auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare
zu tun oder zu unterlassen, um zu einer Behebung der
Störung beizutragen.
13 Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung
13.1 Der Reisende ist verpflichtet, seine Beanstandungen
unverzüglich der örtlichen Reiseleitung mitzuteilen.
Diese ist beauftragt für
Abhilfe
zu sorgen, falls dies möglich ist. Unterlässt es der
Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt
ein Anspruch auf
Minderung
nicht ein.
13.2 Ansprüche wegen nicht vertragsgemässer Leistungen
hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich
vorgesehener
Beendung
der Reise geltend zu machen.
13.3 Ansprüche des Reisenden verjähren nach 6 Monaten.
Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise
dem Vertrag nach
enden sollte.
14 Paß, Visa, Zoll, Gesundheitsvorschriften
14.1 Sofern es FAUNA TOURS möglich ist, werden wir
den Kunden über wichtige Änderungen der in der Reisebeschreibung
wiedergegebenen,
allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren.
Eine Gewähr für die erteilten Informationen
übernehmen
wir nicht. FAUNA TOURS haftet auch nicht für die rechtzeitige
Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die
jeweilige
diplomatische Vertretung.
14.2 Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-,
Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
selbst verantwortlich. Alle
Nachteile,
die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen,
gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften
nach
der Buchung
geändert werden sollten.
15 Sonderkosten
Alle Sonderkosten, die als Folge von oder
in Zusammenhang mit Änderungen des vorgesehenen Reiseverlaufs
aus in der Person des Kunden liegenden Gründen während
der Reise entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Zu
diesen Sonderkosten gehören zum Beispiel Aufwendungen,
die aus dem verspäteten Eintreffen des Kunden zum
Abflug oder zur Tour entstehen oder Kosten für eine
vorzeitige Rückkehr von einer Tour als Folge von Unpässlichkeit,
Krankheit oder Unfall. Tritt FAUNA TOURS um einem
akuten Notfall zu begegnen, in Vorlage, so sind die
verauslagten Beträge nach Abschluss der Reise sofort
vom Reisenden zu erstatten.
16 Gerichtsstand, Sonstiges
16.1 Sollten die Reisedokumente nicht mindestens 8
Tage vor Reiseantritt beim Reisenden eingetroffen
sein, so hat dieser FAUNA
TOURS unverzüglich
zu informieren..
16.2 FAUNA TOURS kann nur an seinem allgemeinen Gerichtsstand
verklagt werden.
16.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des
Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Vertrages zur Folge. Mit
umseitiger
Unterschrift erklärt sich der Reisende mit den Reisebedingungen
einverstanden.